Zur Beschneidungsdebatte

Seit das Landgericht Köln im Jahr 2012 die Beschneidung eines muslimischen Buben als Körperverletzung eingestuft hat, wird immer wieder dieses Thema diskutiert. Vor allem Rechtspopulisten haben sich an dieser Sache einen echten Narren gefressen. Im folgenden Artikel möchte ich nun ausführen, warum wir - trotz aller Fragen, die sich vielleicht ergeben könnten - mit der Beschneidung ohne Wenn und Aber leben müssen. Zuerst möchte ich aber mit dem Lieblingsargument dieser Damen und Herren aufräumen.


Seit das Landgericht Köln im Jahr 2012 die Beschneidung eines muslimischen Buben als Körperverletzung eingestuft hat, wird immer wieder dieses Thema diskutiert. Vor allem Rechtspopulisten haben sich an dieser Sache einen echten Narren gefressen. Im folgenden Artikel möchte ich nun ausführen, warum wir – trotz aller Fragen, die sich vielleicht ergeben könnten – mit der Beschneidung ohne Wenn und Aber leben müssen. Zuerst möchte ich aber mit dem Lieblingsargument dieser Damen und Herren aufräumen.

Männliche und weibliche Beschneidung ist NICHT das Gleiche!
Immer wieder wird von den Populisten der Vergleich mit der Beschneidung der Frauen gebracht. Das ist in mehr als einer Hinsicht diffamierend. Vergleichen wir doch einmal das Ergebnis der beiden Vorgänge. Bei der Beschneidung der Frau wird der Betroffenen ohne Betäubung die Klitoris und noch einige andere Teile herausgeschnitten und zwar – als „Sahnehäubchen“ – oft unter katastrophalen hygienischen Bedingungen. Damit ist die Brutalität aber noch nicht vorbei, denn danach wird die Vagina der Frau so zugenäht, sodass nur noch eine stecknadelkopfgroße Öffnung zum Urinieren übrig bleibt. So wird garantiert, dass die Frau bis zur Hochzeitsnacht Jungfrau bleibt, denn erst der Ehemann darf diese Naht öffnen. Die Frauen haben bei jedem Gang zur Toilette große Schmerzen.
Die Beschneidungen von jungen Männern hierzulande sehen wie folgt aus: Ein Experte führt einen kurzen Eingriff durch, dem jungen Mann wird ein Stück seiner Vorhaut entfernt. Das ist sicher nicht angenehm, vor allem, wenn die Wunde vielleicht nicht plangemäß verheilt (ob das oft vorkommt, weiß ich nicht).
Das mit einer schweren Verstümmelung zu vergleichen ist schlicht infam. Erstens wird dadurch das Verbrechen an den Frauen relativiert. Das klingt in meinen Ohren immer so, als ob jemand sagen würde, eine Ohrfeige und ein Messerstich wären das Gleiche, weil es sich bei beiden um eine Körperverletzung handele (und nein, ich bezeichne die Beschneidung von männlichen Kindern dezidiert nicht als solche). Zweitens stellt es diejenigen, die „männliche“ Beschneidungen durchführen, auf eine Stufe mit Leuten, die keine Skrupel haben, Mädchen schwer zu verstümmeln. Hier stehen auf der einen Seite Menschen, die es okay finden, einer Frau mit einer Glasscherbe die Genitalien zu zerschneiden und auf der anderen Experten, die wissen, was sie tun.  Trotzdem haben die Rechtspopulisten keine Hemmungen, beide auf eine Stufe zu stellen.
Ist die Beschneidung eines jungen Mannes eine Form von Gewaltausübung?
Oft wird von den Kritikern der Beschneidung gesagt, dass es es sich hierbei um eine Form der Gewalt handele. Das kann man durchaus so sehen. Schließlich wird einem wehrlosen Kind ein Stück seiner Vorhaut weggeschnippelt. Da ist es schon verständlich, wenn so manchem dabei flau im Magen wird. Angenehm ist dieser Vorgang bestimmt nicht und der Betroffene kann außerdem nicht frei entscheiden, ob er die Beschneidung haben will oder nicht. Ein gewisser Eingriff in die persönliche Freiheit ist das also schon.

Warum wir trotzdem nicht das Recht haben, uns einzumischen
Dennoch hat niemand das Recht, einer anderen religiösen Gruppe Vorschriften bezüglich ihrer Rituale zu machen, solange diese sich im gesetzlichen und ethischen Rahmen bewegen und das tut die Beschneidung von männlichen Kindern. Bevor jetzt jemand in den Kommentaren „Dann müssen wir die Gesetze ändern!“ schreit: Das können wir nicht. Es gibt nämlich immer noch die Religionsfreiheit, eines der fundamentalen Grundrechte eines jeden Menschen. Außerdem: Wie bitte soll denn argumentiert werden, dass wir in die Rituale der einen Religion eingreifen, bei den anderen aber nicht? Das wäre reine Willkür. Natürlich könnt man nun auf den Gedanken verfallen, dann einfach alle religiösen Rituale, die Kinder betreffen, zu verbieten oder zu ändern. Das hieße dann, dass zum Beispiel im Christentum die Taufe nur noch an Erwachsenen vorgenommen werden dürfte, die sich frei dazu entschieden haben. So etwas wird aus mehreren Gründen nie passieren. Erstens könnte sich jede Regierung, die so etwas auch nur andenkt, sicher sein, dass es dann erstens bald Neuwahlen und zweitens sehr bald danach eine andere Regierung geben würde und zweitens wäre ein Eingriff in die Religionsfreiheit von allen Gläubigen, und nicht nur bei ausgewählten Glaubensrichtungen, nicht besser, sondern weitaus katastrophaler.
Wenn nun jemand sagen möchte, dass viele Traditionen aus alter Zeit überholt sind und neu durchdacht oder ganz abgeschafft werden müssen, dann stimme ich demjenigen sicher zu. Es kann auch jede Gruppe selbst bestimmen, welche Traditionen sie ausleben möchte und welche nicht. Nur darf keiner über den anderen bestimmen, alles andere wäre Diskriminierung.
Wie kann man die beiden Punkte – Religionsfreiheit und Recht auf körperliche Unversehrtheit – nun unter einen Hut bringen?  Ich wäre generell dafür, darüber nachzudenken, ob man solche Rituale nicht auf einen Zeitpunkt nach der Volljährigkeit verschieben sollte. So kann dann jeder selbst entscheiden. So eine Diskussion kann meines Erachtens aber nur aus einem innerjüdischen/innermuslimischen Diskurs entstehen und sollte den Gruppe nicht zwangsweise „von außen“ auferlegt werden, da diese so das Gefühl haben könnten, dass sie zu etwas gezwungen werden, um der Mehrheit besser „zu gefallen“.

Nachtrag: Nach mehreren Gesprächen (vor allem mit Dirk auf Facebook) muss ich hier nun stark zurückrudern. Mir wurde bewusst, dass sich die Sachlage fundamental anders darstellt, als ich gedacht habe und ich habe offenbar vieles nicht bedacht, als ich diesen Beitrag verfasst habe (vor allem was das universelle Recht auf Unversehrtheit angeht). Außerdem ziehe ich die Vorwürfe des Rassismus und des Sexismus gg. die deutsche Grüne Jugend zurück (den der Feigheit aber nicht). Ich lege manchmal zu schnell los und werde solche Artikel in Zukunft erstmal ein wenig liegen lassen und nochmal drüber nachdenken, bevor ich sie veröffentliche.


Subscribe
Benachrichtige mich zu:
guest

15 Comments
älteste
neuste beste Bewertung
Inline Feedbacks
View all comments
Anonym
Anonym
29. Dezember 2013 19:07

Verfassungsbeschwerde gegen § 1631d BGB
27. Dezember 2013

an das
Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe

Beschwerde gegen das Bundesgesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes

Am 12. Dezember 2012 hatte die Bundesregierung den Gesetzentwurf über den “Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes” (17/11295) in dritter Beratung verabschiedet. Seit dem Inkrafttreten am 28.12.2012 gilt nach § 1631 d BGB …

Die Beschwerdeführer legen daher gegen dieses Gesetz Beschwerde ein und beantragen durch eine einstweilige Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG diese Vorschrift sofort außer Kraft zu setzen, um alle medizinisch nicht erforderlichen Beschneidungen, insbesondere Rituale wie Metzitzah B’Peh, pria und Praktiken wie im folgenden Link beschrieben, die sicherlich mit einer Zirkumzision lege artis nicht zu vereinbaren sind, trotzdem aber durchgeführt werden, zu verbieten bis das hohe Gericht über die Verfassungsbeschwerde entschieden hat.

Die Beschwerdeführer beantragen zudem, die nicht medizinisch indizierte MGM an nicht einwilligungs- und urteilsfähigen Jungen auf die Liste der Auslandsstraftaten zu setzen, um sowohl Beschneidungstourismus zu verhindern als auch die gegebenenfalls erforderliche Strafverfolgung ortsunabhängig zu gewährleisten.

http://eifelginster.wordpress.com/2013/12/28/364/

Dietmar
Dietmar
22. Dezember 2013 1:48

Ich bin jetzt zu müde, um gründlich zu lesen und zu kommentieren. Beim Überfliegen ergäben sich aber schon Punkte, wo ich deutlich Position beziehen wollte. Mal sehen, wann das geht. (Ich will ja auch nicht einfach wiederholen, was eventuell schon kommentiert wurde. Viel zu wichtiges Thema, um da nachlässig zu sein.)

Udo Seelhofer
Udo Seelhofer
21. Dezember 2013 18:09

Nachtrag online!

Udo Seelhofer
Udo Seelhofer
20. Dezember 2013 19:37

Dann können wir uns zumindest darauf einigen. 😉
Dass das ein Thema ein Minenfeld ist, ist wohl auch einer der Gründe dafür, dass die Sache gerne den Rechtspopulisten weiter überlassen wird. Die haben diese Berührungsängste leider nicht.

Anonym
Anonym
20. Dezember 2013 18:34

Ja, das ist ein wesentlicher Punkt und rettet den artikel ein wenig. Meiner Meinung nach könnte die Grenze auch bei 14 oder 16 Jahren liegen, es ist ja eine Frage der Religionsmündigkeit.

Ich denke allerdings nicht, dass die religiösen Minderheiten zulasten des Kindeswohls geschützt werden dürfen, auch wenn es zugegeben sehr diffizil und heikel ist, auch aufgrund der deutschen Geschichte.

Am besten wäre es tatsächlich, erst einmal einen Diskurs zu führen und einen internen Diskurs anzustoßen und zu fördern, bevor man Gesetze macht. Diese Chance wurde leider vertan.

Udo Seelhofer
Udo Seelhofer
20. Dezember 2013 18:16

Ich habe in meinem Beitrag noch einen Schlussabsatz ergänzt, der evtl. ein paar der angesprochenen Punkte ausräumen könnte.

Anonym
Anonym
20. Dezember 2013 18:11

Wem gehört die Vorhaut ? Den Eltern oder den Religionsgemeinschaften ? Oder jedem einzelnen Jungen ?

Anonym
Anonym
20. Dezember 2013 18:04

Dennoch hat niemand das Recht, einer anderen religiösen Gruppe Vorschriften bezüglich ihrer Rituale zu machen, solange diese sich im gesetzlichen und ethischen Rahmen bewegen und das tut die Beschneidung von männlichen Kindern

Im ethischen Namen? Nein, das Recht auf Unversehrtheit wird verletzt.
Im rechtlichen Rahmen? Offensichtlich bisher nein, sonst hätte es nach dem Urteil von Köln ja kein neues Ausnahmeregelungsgesetz gebraucht. Nun zu sagen, dass Gesetz wäre richtig, weil die Praxis ja im gesetzlichen Rahmen liegt, ist eine banale Tautologie, ein Nullargument.

"Dann müssen wir die Gesetze ändern!" schreit: Das können wir nicht. Es gibt nämlich immer noch die Religionsfreiheit, eines der fundamentalen Grundrechte eines jeden Menschen. Außerdem: Wie bitte soll denn argumentiert werden, dass wir in die Rituale der einen Religion eingreifen, bei den anderen aber nicht?

Oh doch, Gesetze können und müssen jederzeit an das Grundgesetz angepasst werden, welches den Menschenrechten verpflichtet ist. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wiegt schwerer als die Erziehungsrechte der Eltern.

Sie haben wohl gar nicht mitgekriegt, dass es juristisch nie um die Religionsfreiheit ging, da es ja gar nicht um die freiwillige Religionsausübung des Betroffenen geht. Andere (seine Kinder) zu verletzen ist durch die Religionsfreiheit sowieso nicht gedeckt und war es auch nie.
Es geht nur um die Pflege-/Erziehungsrechte, über die wacht aber laut Artikel 6, Absatz 2 der Staat, kann also jederzeit zum Wohl des Kindes eingreifen (Jugendamt).
Die Ausnahmeregelung ist ein Justizskandal weil sie verschleiert, dass das Wohl des Kindes gefährdet ist.

Übrigens ist die Beschneidung nach wie vor nicht an Religion gekoppelt, hat also mit Religionsfreiheit nichts zu tun. Es geht um das Kind und seine Pflege/Erziehung, nicht die Eltern und deren Religion.

Wie bitte soll denn argumentiert werden, dass wir in die Rituale der einen Religion eingreifen, bei den anderen aber nicht?

Ganz schwaches Argument. Wir greifen natürlich ein, sobald Menschenrechte bedroht sind. Bei einer Taufe ist das nicht der Fall.
Wenn ich einen Glauben habe, nach der mein Gott mir befiehlt Ihnen die Finger abzusägen, wird auch in meine Religionsfreiheit eingegriffen, da Rechte dritter berührt werden.

Nur darf keiner über den anderen bestimmen, alles andere wäre Diskriminierung.

Das ist hanebüchener Unsinn. Mit so einem Rechtsverständnis sollten sie Diskussionen besser meiden.

Udo Seelhofer
Udo Seelhofer
20. Dezember 2013 16:42

Bei mir sind keine weiteren Kommentare angekommen. Zur Not können sie sie mir per Mail schicken (siehe Impressum).

Anonym
Anonym
20. Dezember 2013 16:36

warum schalten Sie keine Kommentare frei? Wollen sie doch nicht "gerne alles" erklären?

Anonym
Anonym
20. Dezember 2013 16:04

kommentare freischalten?

Udo Seelhofer
Udo Seelhofer
20. Dezember 2013 14:25

Was ist daran denn schwer zu verstehen? Erkläre gerne alles.

Anonym
Anonym
20. Dezember 2013 14:12

Also ganz schlau werde ich aus diesem Artikel nicht.

Udo Seelhofer
Udo Seelhofer
20. Dezember 2013 13:18

Sie wissen schon, dass man auch ohne Vorhaut einer Religionsgemeinschaft den Rücken kehren kann, oder?

Anonym
Anonym
20. Dezember 2013 9:25

Es gibt nämlich immer noch die Religionsfreiheit, eines der fundamentalen Grundrechte eines jeden Menschen.
Sie sagen es doch selbst.
Eltern haben nicht das Recht am Genital ihres Kindes zu Religionszwecken rumschneiden zu lassen !

Alltagshirngespinste auf Facebook

Aktuelle Tweets

[tweets]